Seniorprofessor, Emeritus, Professor im Ruhestand, Dienstverlängerung – die Unterschiede
Ist ein Professor im Ruhestand ein Emeritus? Ist eine Seniorprofessur gleichbedeutend mit einer Dienstverlängerung? Eine kurze Definition der Begrifflichkeiten.
Emeritus und Emerita: Emeritierte Professorinnen und Professoren sind im Teilruhestand. Der Status ist nicht gleichbedeutend mit der Pensionierung: Sie sind zwar von universitärer Verwaltung befreit, behalten aber akademische Rechte und dürfen Vorlesungen halten, Prüfungen abnehmen und Doktoranden betreuen. Dafür bekommen sie auch ein höheres Ruhegehalt, vergleichbar mit der Besoldung einer aktiven Professur.
Professor im Ruhestand: Ein Professor kann sich auch pensionieren lassen. Dann hat er keine Dienstverpflichtungen mehr, braucht keine Vorlesungen mehr halten und kann die Betreuung von Abschlussarbeiten einstellen.
Bei beiden Modellen wird genauso wie bei der Seniorprofessur die Stelle des Lehrstuhlinhabers frei und kann nachbesetzt werden. Der Vorteil: Der akademische Nachwuchs kriegt so seine Chance. Fälschlicherweise werden die Begriffe Professor im Ruhestand und Emeritus häufig synonym verwendet. Das ist juristisch aber nicht korrekt.
Dienstverlängerung: Beamte haben grundsätzlich das Recht, ihren Ruhestand hinauszuschieben und Dienstverlängerung zu beantragen. Das gilt auch für verbeamtete Professoren und Professorinnen. Sie können dann, beispielsweise um ein Forschungsprojekt zu beenden, ihre Professur nach Erreichen des Pensionsalters für eine begrenzte Zeit weiterführen – in der Regel bis zu drei Jahre. In dieser Zeit müssen sie weiterhin allen ihren bisherigen Verpflichtungen nachkommen.
Seniorprofessur: Lehrberechtigung und Titel
Mit der Habilitation erhalten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen die sogenannte Venia Legendi (entweder automatisch oder auf Antrag) – die Berechtigung, an wissenschaftlichen Hochschulen zu lehren. Grundsätzlich gilt sie lebenslänglich, Seniorprofessorinnen können also auch Lehrveranstaltungen abhalten, wenn sie bereits pensioniert sind. Die Seniorprofessur ist in den meisten Bundesländern mit keinem zusätzlichen Titel verbunden. Ausnahmen sind zum Beispiel Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Die genauen Rahmenbedingungen sind in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt.
Wie wird man Seniorprofessor?
Um eine Seniorprofessur kann man sich nicht bewerben, es gibt kein Berufungsverfahren und es wird auch keine Planstelle belegt. Vergeben werden Seniorprofessuren von den Hochschulen an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit national und international beachteten Forschungs- oder herausragenden Lehrleistungen. Vorgeschlagen werden geeignete Kandidaten von ehemaligen Kollegen der Hochschule. Die Ernennung erfolgt durch Zustimmung des Präsidiums.