Welche Aufgaben übernimmt ein Verwaltungsprofessor?
Die eingestellte Person übernimmt für die Dauer der Einstellung weitestgehend dieselben Tätigkeiten, die auch ein ordentlicher Professor ausüben würde. Sie vertritt das Fach in Forschung und in Lehre, nimmt Prüfungen ab und arbeitet in der akademischen Selbstverwaltung mit. Da es sich rechtlich um keine Professur im eigenen Sinne handelt, darf sie allerdings nicht den Titel des Professors führen, sondern übernimmt immer nur die Funktion des Verwalters einer Professur.
Wie wird man Verwaltungsprofessor?
Grundvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie praktische Erfahrungen in der pädagogischen Didaktik. Die weiterhin erforderlichen sogenannten besonderen wissenschaftlichen Leistungen müssen in einer berufspraktischen Tätigkeit erbracht worden sein. Diese sollten in Niedersachsen mindestens in fünf Jahren nachzuweisen sein, davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule. Sämtliche Kriterien für eine Professur in Niedersachsen werden in § 25 des Hochschulgesetzes geregelt. Die Kriterien für eine Einstellung hängen auch davon ab, ob eine Verwaltungsprofessur an einer Fachhochschule oder einer Universität angestrebt wird. Im ersten Fall sind Berufspraktiker gefragt, im zweiten Fall eher wissenschaftliche Theoretiker. Wobei Verwaltungsprofessuren an Fachhochschulen gängiger sind.
Darüber hinaus ist in der Regel eine überdurchschnittliche Promotion Voraussetzung, obwohl die Hochschulgesetze von Bundesland zu Bundesland leicht divergieren. Nach der Bewerbung auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle wird die Eignung als Verwaltungsprofessor dann durch den Fachbereich festgestellt und dem Präsidium vorgeschlagen. Dieses nimmt dann die Beauftragung der Verwaltung der Professur vor. Das Auswahlverfahren für eine Verwaltungsprofessur ist allerdings um Längen kürzer und nicht so komplex wie bei einem sonst erforderlichen Berufungsverfahren für eine ordentliche Professur, da entsprechende Vakanzen ja schnellstmöglich besetzt werden sollen.