Habilitation in der Medizin: Dauer und Ablauf
Die Habilitationsschrift kann entweder in Form einer Monografie oder einer kumulativen Habilitation verfasst werden. Nach der Promotion vergehen in der Regel sechs Jahre oder mehr, bis die Schrift fertiggestellt ist. Im Wissenschaftszeitvertragsgesetz sind für Mediziner maximal neun Jahre nach der Promotion vorgesehen, um die Habilitationsschrift zu vollenden.
Kumulative Habilitation
In der Medizin erfolgt die Qualitätskontrolle in der Forschung durch sogenannte Peer-Reviewed-Publikationen, die in PubMed gelistet sind. Wer habilitieren möchte, kommt um eine gewisse Anzahl solcher Veröffentlichungen als hauptverantwortlicher oder letztgenannter Autor nicht herum. Für eine kumulative Habilitation werden mehrere solcher Publikationen zu einem Themenschwerpunkt gebündelt und von einer Einleitung sowie einer Diskussion ergänzt, die jeweils etwa zwischen zehn und 30 Seiten betragen sollte.
Monografie
Laut Prof. Dr. Gekle ist eine reine Monografie, die nicht durch begutachtete Publikationen gestützt wird, in der Medizin irrelevant. Insofern kommt diese zeitintensive Variante, bei der die bisherigen Forschungserkenntnisse in einer rund 300 bis 800 Seiten langen Schrift zusammengefasst werden, auch immer seltener vor. Gekle schätzt den Anteil auf unter zehn Prozent.
Weitere Prüfungen
Nach der Fertigstellung der Habilitationsschrift werden alle erforderlichen Unterlagen, die in der Habilitationsordnung aufgeführt sind, bei der entsprechenden Fakultät eingereicht, um zur Habilitation zugelassen zu werden. Die Habilitationskommission sichtet und überprüft die Unterlagen auf formale Korrektheit und holt Gutachten ein. Danach muss sich die Kandidatin in der Regel noch zwei weiteren Präsenz-Prüfungen stellen. Dazu gehören:
- ein wissenschaftlicher Kurzvortrag vor der Fakultät, in dem die Forschungsergebnisse präsentiert und zur Diskussion gestellt werden sowie
- eine Lehrprobe als Dozent bei einer Vorlesung oder einem Seminar, die von Mitgliedern des Habilitationsausschusses bewertet wird.
Abschließend stimmt der Fakultätsrat darüber ab, ob das Habilitationsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Der gesamte Prozess zwischen dem Einreichen der Unterlagen und der Habilitation kann gut und gerne noch einmal zwischen sechs und neun Monaten in Anspruch nehmen.
Nach der Habilitation: Wie wird man Privatdozent oder Professor in der Medizin?
Nach der Habilitation und der damit verbundenen Lehrbefähigung sowie Lehrberechtigung können Medizinerinnen zunächst den Titel des Privatdozenten anstreben, sofern dieser nicht automatisch vergeben wird. Die zweite Möglichkeit ist die Bewerbung auf eine ordentliche Professur. In der Medizin wird zudem vergleichsweise oft der Titel des „außerplanmäßigen Professors“ angestrebt. Damit bleiben Habilitierte korporationsrechtlich Mitarbeitende im universitären Mittelbau ohne eigene Ressourcen an der Hochschule, da sie keine Professoren-Planstellen besetzen.