Eine Bewerbung für ein Promotionsstipendium sollte den Fokus klar auf die Ziele des jeweiligen Stipendiengebers legen. Doch auch hier gilt: so kurz wie möglich, so umfangreich wie nötig. Ein tabellarischer Lebenslauf und ein kurzes Anschreiben reichen bei vielen Anbietern vollkommen aus – manchmal wird aber auch ein ausführlicher Lebenslauf verlangt, gerade von Stiftungen. Ein Zeugnis mit Einzelnoten über den Hochschulabschluss sollte anliegen sowie gegebenenfalls ein Gutachten des Betreuers oder der Betreuerin und eine Publikationsliste.
Besonders bei den Promotionsstipendien mit Themenschwerpunkt sind die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung vergleichsweise gut, da hier in der Regel weniger konkurrierende Bewerbungen eingehen. Zudem sollten Promovierende verstärkt kleinere Stiftungen ins Visier nehmen. Diese haben zwar weniger Plätze zu vergeben und oft auch sehr spezielle Auswahlkriterien, doch die Chancen auf ein Doktorandenstipendium sind ein Vielfaches höher.
Krankenversicherung: gesetzlich oder privat?
Die finanzielle Unterstützung eines Vollstipendiums wird von den Krankenkassen wie ein Gehalt angesehen, auch wenn es sich nicht um eine Lohnzahlung handelt. Insofern gehören Promotionsstipendiate auch nicht mehr zum Personenkreis der ordentlich Studierenden.
Sie müssen sich demnach freiwillig krankenversichern, wollen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Und das kann ein immenser Kostenfaktor sein, denn der Stipendiengeber zahlt – anders als ein Arbeitgeber – keinen eigenen Anteil. Als grobe Hausnummer können Vollstipendiate damit rechnen, dass rund ein Sechstel des monatlichen Nettobetrages an die Krankenkasse abgeführt werden muss.
Es gibt allerdings zwei Möglichkeiten, diese hohen Abgaben zu vermeiden: eine Heirat oder der Wechsel in eine private Krankenversicherung. Da das Stipendium rechtlich kein Gehalt darstellt, können sich Promotionsstipendiate als Einkommenslose über ihren Ehepartner beziehungsweise ihre Ehepartnerin in der Familienversicherung versichern. Und die Tarife bei einer privaten Krankenkasse können deutlich attraktiver sein – allerdings gilt es hier zu beachten, welche Leistungen eingeschlossen sind und ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung problemlos möglich ist.