Die Universitätsmedizin Tübingen ist Bestandteil der Exzellenzuniversität
Tübingen. Sie bietet medizinische Leistungen auf höchstem Niveau und
deckt das gesamte Spektrum moderner Medizin, Forschung, Lehre und Krankenversorgung ab.
An der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen ist am Department
für Frauengesundheit, Forschungsinstitut für Frauengesundheit eine
W1-Juniorprofessur für Molekulare
Gynäkologie
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Gemäß LGH § 51 (7) wird
die Juniorprofessur zunächst für vier Jahre besetzt und kann nach erfolgreicher
Zwischenevaluation um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin soll das Fach in Forschung, Lehre
und klinischer Praxis vertreten. Die Lehrverpflichtung beträgt zunächst
vier, nach positiver Zwischenevaluation sechs Semesterwochenstunden.
Zentrale Aufgabe der W1-Juniorprofessur ist die Stärkung der Schwerpunktthemen
minimal-invasive Konzepte, Medizintechnik sowie Früherkennung
und Prävention mit besonderer Berücksichtigung der Anwendung
auf dem Gebiet der Frauengesundheit. Die Professur soll zur
Translation und Brückenbildung zu den Kernkompetenzen in den Bereichen
Medizintechnik und Regenerative Medizin des Forschungsinstituts für Frauengesundheit
beitragen. Eine Beteiligung an den Studiengängen Humanmedizin,
Medizintechnik und Biomedical Technologies wird erwartet. Die
aktive Mitarbeit und Beteiligung an bestehenden bzw. in Planung befindlichen
Forschungsprojekten der Medizinischen Fakultät Tübingen wird
vorausgesetzt.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
- abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und eine angestrebte
Facharztweiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Gynäkologie
und Geburtshilfe
- überdurchschnittlich bewertete Promotion
- Publikationen in internationalen Fachzeitschriften
Die Forschungsschwerpunkte des erfolgreichen Kandidaten/der erfolgreichen
Kandidatin liegen auf den Gebieten der Untersuchung intrazellulärmolekularer
Effekte und klinischer Anwendung von physikalischem Niedertemperaturplasma,
der Charakterisierung unterschiedlicher medizinischer
Plasmaquellen und der non-invasiven Behandlung intraepithelialer Neoplasien
der gynäkologischen Schleimhäute.
Die Inhaberin/Der Inhaber der Juniorprofessur soll sich durch die selbstständige
Wahrnehmung der der Hochschule obliegenden Aufgaben in
Forschung und Lehre für die Berufung auf eine Professur an einer Universität
oder gleichgestellten Hochschule qualifizieren. Die konkreten
Kriterien, die der Zwischen- und Endevaluation zugrunde gelegt werden,
finden sich neben dem allgemeinen Qualitätssicherungskonzept unter
folgendem Link:
https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/medizinische-fakultaet/struktur-und-berufung
Bewerberinnen/Bewerber müssen sich in einer frühen Karrierephase
befinden; eine erfolgte Habilitation ist daher grundsätzlich ein Ausschlussgrund
für eine erfolgreiche Bewerbung.
Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in
Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte
Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um eine Bewerbung. Qualifizierte
internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ausdrücklich
aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen für eine Bewerbung
finden Sie in unserem Merkblatt auf:
https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/medizinische-fakultaet/struktur-und-berufung
Bitte senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen einschließlich
Bewerberbogen ausschließlich elektronisch und in einer zusammenhängenden
PDF-Datei bis spätestens zum
7. März 2019 an:
berufungen.dekanat@med.uni-tuebingen.de
Dekan der Medizinischen Fakultät der
Eberhard Karls Universität Tübingen
Herrn Professor Dr. med. Ingo B. Autenrieth
Geissweg 5
72076 Tübingen
Rückfragen können ebenfalls an den Dekan gerichtet werden.
www.medizin.uni-tuebingen.de