An der Hochschule Aalen ist zum 30. September 2019 die Stelle der/des
Kanzlerin / Kanzlers
Besoldungsgruppe W3
zu besetzen.
Die Hochschule mit rund 5.800 Studierenden zeichnet sich durch ein starkes ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliches Profil aus. Sie hat etwa 500 Beschäftigte und verfügt über einen Jahresetat von ca. 30 Mio. Euro. Die Hochschule steht für eine hervorragende Lehre, ist führend in der angewandten Forschung und international vernetzt.
Die Kanzlerin / Der Kanzler leitet als hauptamtliches Mitglied des Rektorats die Verwaltung der Hochschule und ist die/der Beauftragte für den Haushalt. Für diese Führungsaufgabe sucht die Hochschule Aalen eine teamfähige und kommunikationsstarke Persönlichkeit mit Unternehmergeist und Innovationsbereitschaft. Erwartet werden Serviceorientierung und die Fähigkeit zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen und -abläufe in Richtung eines modernen Hochschulmanagements.
Die Bewerberin / Der Bewerber bringt ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine mehrjährige Erfahrung in einer Führungsposition mit Personalverantwortung mit und verfügt über fundierte betriebswirtschaftliche, organisationstechnische und juristische Kenntnisse. Vorausgesetzt werden unternehmerisches Handeln, Erfahrungen im Umgang mit den Organen einer Hochschule und ihr verbundenen Institutionen sowie eine internationale Orientierung und englische Sprachkenntnisse. Organisationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen runden das Profil ab.
Zur Kanzlerin / Zum Kanzler kann bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst oder einen anderen Hochschulabschluss hat und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lässt, dass sie/er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist (§ 17 Abs. 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg).
Die Kanzlerin / Der Kanzler wird in gemeinsamer Sitzung von Senat und Hochschulrat gewählt (§ 18 Abs. 2 LHG). Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg ernennt die Kanzlerin / den Kanzler zur Beamtin / zum Beamten auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Die Amtszeit beträgt sechs bis acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach W 3 Landesbesoldungsgesetz zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs.
Die Hochschule Aalen strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Als zertifizierte familiengerechte Hochschule fördern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Prof. Dr. Annette Limberger (
annette.limberger@hs-aalen.de) gerne zur Verfügung. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis
spätestens 14. September 2018 an den Vorsitzenden des Hochschulrats, Herrn Prof. Dr. Michael Kaschke, c/o Hochschule Aalen, Geschäftsstelle des Hochschulrats, Beethovenstr. 1, 73430 Aalen.
Weitere Informationen zur Hochschule finden Sie unter
www.hs-aalen.de. Informationen zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG) können Sie unter
www.mwk.baden-wuerttemberg.de einsehen.