An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt folgende Professur, befristet auf die Dauer von 5 Jahren, zu besetzen:
Professur W2 "Deutsches, Europäisches
und Internationales Wirtschaftsrecht"
Gesucht wird eine Persönlichkeit, welche im Rahmen des Bachelor- und
Masterstudienganges Wirtschaftsrecht allgemeine zivilrechtliche und wirtschaftsrechtliche
Fächer in Vorlesungen und Übungen vertritt. Abgesehen
davon wäre es wünschenswert, wenn die Professorin/der Professor Veranstaltungen
im Zusammenhang mit den neu eingerichteten Masterstudiengängen
mit Schwerpunkt im deutschen, europäischen, internationalen
und russischen Wirtschaftsrecht, die in Kooperation mit russischen und
ukrainischen Hochschulen durchgeführt werden, abdecken könnte und
deshalb über Russischkenntnisse, mind. aber über sehr gute Kenntnisse
der englischen Sprache, verfügt. Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse
in den Bereichen des internationalen Privatrechts, des Prozessrechts,
der Schiedsgerichtsbarkeit und des Vertragsrechts. Wünschenswert sind
Kenntnisse des russischen Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Die Bereitschaft zur aktiven Kooperation auf internationaler Ebene mit
Hochschulen und Unternehmen, insb. solchen, die in M-V und Osteuropa
tätig sind, wird erwartet.
Die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit innerhalb der Fakultät
und in der akademischen Selbstverwaltung erwarten wir von Ihnen.
Nähere Auskünfte erteilt der Berufungsausschussvorsitzende, Herr Prof. Dr.
Peter Kiel (
peter.kiel@hs-wismar.de). Die Professur wird in einem Beamtenverhältnis
auf Zeit oder im Angestelltenverhältnis besetzt. Die Probezeit
beträgt 2 Jahre. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen
wird auf § 58 Landeshochschulgesetz M-V verwiesen.
Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte
Hochschule zertifiziert. Gemäß § 9 Abs. 1 des Gleichstellungsgesetzes
M-V sind Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt
berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich
auf die Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu
erbringen.
Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen
werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (insb. Publikationsliste) werden
bis zum 26.10.2018 erbeten an:
Vertrauliche Personalsache
Hochschule Wismar
University of Applied Sciences
Technology, Business and Design
Kennwort: intern. WR
Postfach 1210, 23952 Wismar