An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach (Campus Gera) ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt
folgende Professur zu besetzen:
Professur für Psychologie und Soziale Arbeit
(Bes.Gr. W 2, Kennziffer 17/18 G)
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber vertritt das Fach Psychologie und Soziale Arbeit in
Lehre und kooperativer Forschung mit den Praxispartnern. Die Bewerberinnen / Bewerber
verfügen über umfassende Kenntnisse in einem der Schwerpunktbereiche Sozialpsychologie,
Klinische Psychologie oder Entwicklungspsychologie. Es wird erwartet, dass die Bewerberinnen
/ Bewerber die Theorieentwicklung innerhalb des disziplinären und professionellen
Diskurses der Psychologie den Studierenden vermitteln und die genannten Themenschwerpunkte
der Psychologie auf das Tätigkeitsfeld Soziale Arbeit anwenden können. Ebenso wird
die Bereitschaft zur Übernahme von themen- und modulübergreifenden Lehrverpflichtungen
erwartet. Neben dem Nachweis wissenschaftlicher Leistungen im Berufungsgebiet sind
berufspraktische Erfahrungen im Bereich der Psychologie und / oder der Sozialen Arbeit
unabdingbar.
Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei einer erstmaligen Berufung in ein Professorenamt
wird das Dienstverhältnis grundsätzlich zunächst auf ein Jahr befristet. Danach ist bei
entsprechender Eignung die Übernahme in ein unbefristetes Beamten- oder Angestelltenverhältnis
vorgesehen.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen für Professoreninnen / Professoren an der Dualen
Hochschule nach § 84 ThürHG in der aktuellen Fassung, insbesondere:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine qualifizierte
Promotion nachgewiesen wird und
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Methoden
in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb
des Hochschulbereichs ausübt worden sein müssen.
In besonders begründeten Ausnahmefällen können Bewerberinnen / Bewerber die Punkt 4
nicht erfüllen, auch dann berufen werden, wenn sie stattdessen zusätzliche wissenschaftliche
Leistungen entsprechend § 84 Absatz 2 ThürHG nachweisen.
Es können nur Bewerberinnen / Bewerber berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen
für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst erfüllen. Die Duale Hochschule Gera-Eisenach
fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen und fordert daher entsprechend qualifizierte
Frauen auf, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter haben bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang.
Ihre Bewerbung mit den üblichen, aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, beglaubigte
Kopien von Urkunden und Zeugnissen über akademische Grade, Kopien von Prüfungs- und
Arbeitszeugnissen, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Nachweis wissenschaftlicher Leistungen
/ Veröffentlichungen, Lehrevaluationen) senden Sie bitte
ausschließlich in Papierform bis
zum 30.10.2018 (Posteingang) an:
Duale Hochschule Gera-Eisenach, Präsidialamt, Weg der Freundschaft 4, 07546 Gera