Zum Wintersemester 2020/21 ist an der Hochschule
für Musik und Theater "Felix Mendelssohn
Bartholdy" Leipzig in der Fakultät II, Fachrichtung
Klassischer Gesang/Musiktheater, folgende Stelle
zu besetzen:
Professur (W 3) für
Dramatischen Unterricht
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
ist eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis möglich.
Bei einer Erstberufung kann gemäß § 69 Abs.
2 Satz 1 SächsHSFG eine Einstellung auf Probe für
die Dauer von bis zu 2 Jahren erfolgen.
Gesucht wird ein/-e national und international
erfolgreiche/-r Regisseur/-in mit breitgefächertem
Repertoire des Musiktheaters. Die bereits langjährige
Arbeit an einer Hochschule oder mit jungen
Sängern/Sängerinnen ist von Vorteil.
Der eigenverantwortliche Aufgabenbereich umfasst
die Planung und Organisation der Hochschul- und
Studioproduktionen, den szenischen Unterricht mit
Studenten/Studentinnen im Bachelor- und Masterstudiengang
und die jährliche Inszenierung der
Hochschulproduktion und mindestens einer Studioproduktion.
Der Bewerber/Die Bewerberin sollte ein hohes Maß
an Teamfähigkeit und Kenntnis der italienischen
und englischen Sprache besitzen.
Rechte und Pflichten des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin
ergeben sich aus dem Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) und der
Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS).
Insbesondere wird die kontinuierliche und verlässliche
Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
vorausgesetzt.
Die Hochschule legt Wert auf die berufliche Gleichstellung
von Frauen und Männern. Schwerbehinderte
werden zur Bewerbung aufgefordert und bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf,
Lichtbild, Regiearbeiten, aktueller E-Mail-Adresse,
Darstellung der fachlichen Qualifikation mit beglaubigten
Kopien der akademischen Abschlüsse sowie
Anschriften von fünf möglichen Gutachtern sind
bis
zum 31.03.2018 (Posteingang) zu richten an:
Hochschule für Musik und Theater
"Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
Dekanat der Fakultät II
Postfach 10 08 09 - 04008 Leipzig
Es wird um Beilage eines frankierten Briefumschlages
als Voraussetzung für die Rücksendung Ihrer
Bewerbungsunterlagen gebeten. Anderenfalls werden
die Unterlagen dem Datenschutz entsprechend
vernichtet. Bewerbungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten
im Zusammenhang mit der Bewerbung
werden nicht erstattet.