Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
Wird Ihr Hochschulabschluss in einem anderen Land anerkannt? Die Antwort auf diese Frage hängt von der persönlichen Situation ab. Planen Sie etwa mit einem deutschen Hochschulabschluss im Ausland zu arbeiten oder weiterführend zu studieren, ist es wichtig, sich vorab über die Regelungen an dem gewünschten Standort zu informieren. Denn die Anerkennung jedes Abschlusses kann sich sowohl nach Staaten, Landesteilen und Gemeinden als auch nach einzelnen Institutionen unterscheiden.
Auch innerhalb Deutschlands ist die Anerkennung von Hochschulabschlüssen nicht immer gleich geregelt. Beispielsweise kann ein Bundesland Ihren Abschluss anerkennen und ein anderes wiederum nicht. Doch das hängt stark davon ab, was Sie studiert haben.
Welche Abschlüsse werden in Deutschland anerkannt?
Sie haben Ihr Studium im Ausland abgeschlossen und planen hierzulande weiterführend zu studieren, an einer Universität zu arbeiten oder in der freien Wirtschaft tätig zu sein? Je nach Abschluss und damit verbundenem Ziel kann die Antwort in Bezug auf die Anerkennung unterschiedlich ausfallen. Eine rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen bilden unter anderem die Lissabon-Konvention und die Europäische Konvention über die Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen.
Anerkennung von Abschlüssen in der Wirtschaft
Mit diversen ausländischen Hochschulabschlüssen dürfen Sie sich in Deutschland um eine Arbeitsstelle bemühen. Hierbei muss lediglich Ihr künftiger Chef die Qualifikation anerkennen und Sie entsprechend einstellen. Um dem Arbeitgeber die Entscheidung zu erleichtern, können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Zeugnisbewertung beantragen. Diese zeigt unter anderem auf, mit welcher deutschen Ausbildung Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist.
Fällt Ihr Hochschulabschluss allerdings unter die sogenannten reglementierten Berufe, ist Ihnen das Arbeiten in Deutschland nicht ohne Weiteres erlaubt. Um in Ihrem Beruf tätig werden zu dürfen, ist vorab eine offizielle Anerkennung des im Ausland erworbenen Grades nötig. Dies ist unter anderem bei Hochschulabschlüssen von Ärzten, Apothekern oder Psychotherapeuten der Fall.
Für Staatsangehörige der EU gilt hierbei: Haben Sie den akademischen Grad zum Ausüben des Berufes innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz erlangt, erhalten Sie die Anerkennung in jedem Fall. Stammt Ihr akademischer Grad für einen reglementierten Beruf aus einem anderen Land, hängt die Anerkennung vom Einzelfall ab. Hier muss zuerst sichergestellt werden, dass die berufliche Qualifikation gleichwertig mit der in Deutschland ist.
Für die Anerkennung reglementierter Berufe sind unterschiedliche Stellen zuständig. Welche für Ihre Tätigkeit relevant ist, zeigt der Anerkennungs-Finder auf dem Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“. Geben Sie dort Ihren Beruf ein und Sie erhalten weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen und der Erteilung einer Anerkennung für die ausländische Qualifikation.
Anerkennung von Abschlüssen an Hochschulen
Statt in die freie Wirtschaft zu gehen, möchten Sie an einer Hochschule weiterführend studieren oder arbeiten? Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss dafür anerkannt wird, bestimmt in vielen Fällen die jeweilige Universität, bei der Sie sich bewerben.
Reglementierte Berufe sowie Hochschulabschlüsse, die mit einem Staatsexamen enden, bilden dabei Ausnahmen. Hier entscheidet nicht die Universität, sondern der Staat oder das zuständige Bundesland darüber, ob Ihre Qualifikation anerkannt wird. Weitere Informationen dazu sowie die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern finden Sie beispielsweise beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Welche Dokumente benötigen Sie für eine Anerkennung?
Eine offizielle Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation können Sie jederzeit beantragen. Dafür darf das ausgefüllte Antragsformular im Original nicht fehlen. Hinzu kommen in der Regel folgende Dokumente in beglaubigter Kopie:
- Ausweisdokument, beispielsweise ein Reisepass oder Personalausweis
- Abschlusszeugnis der ausländischen Hochschule
- Nachweise über die Inhalte des Studiums
Je nach Art der Anerkennung sind die Dokumente in der originalen Sprache, als deutsche Übersetzung oder in beiden Versionen einzureichen. Zudem können weitere Unterlagen gefordert werden, wie beispielsweise eine Erklärung über frühere Anträge auf Anerkennung oder weitere Nachweise, die zur Anerkennung beitragen. Die vollständige Liste inklusive detaillierter Erläuterungen zu den einzelnen Dokumenten für die allgemeine berufliche Anerkennung erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung "Anerkennung in Deutschland".
Das Führen ausländischer Titel in Deutschland
Das Führen des Titels nach einem ausländischen Hochschulabschluss ist in der Regel zulässig. Doch dafür sind einige Voraussetzungen in Bezug auf Erwerb und Form des Titels zu erfüllen. In den Grundsätzen für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade, die einem Beschluss der Kultusministerkonferenz folgen, heißt es dazu wörtlich: „Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden.” Das gilt für den vollständigen Titel wie auch für die im Herkunftsland übliche Abkürzung.
Grundsätzlich nicht erlaubt ist es dagegen, den erworbenen Grad einfach zu übersetzen und als deutschen Titel zu führen. Der Grad darf lediglich transliteriert sowie die Übersetzung als Ergänzung zur Abkürzung aus dem Herkunftsland in Klammern angegeben werden. Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen, bei denen ausgewählte ausländische Titel mit deutschen Graden gleichgesetzt werden dürfen. Sie können sowohl deutschlandweit als auch lediglich in einzelnen Bundesländern gelten. Ein Beispiel dafür ist der PhD, der in vielen Fällen ohne weitere Genehmigung in Deutschland als Doktortitel geführt werden darf.
Beachten Sie dabei: Das Umwandeln einer im Ausland erworbenen Hochschulqualifikation ist generell nicht vorgesehen und lediglich unter speziellen Voraussetzungen möglich. Spätaussiedler haben beispielsweise derzeit ein Recht darauf.