Hochschulen und Forschungsinstitute in der Schweiz
Die Schweiz verfügt über zehn kantonale Universitäten, zwei Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH) sowie einige andere universitäre Institutionen, zum Beispiel in Zürich, Genf, Lausanne, Bern, Basel, Luzern oder Fribourg. Neben diesen Universitären Hochschulen (UH) gibt es in der Schweiz noch Fachhochschulen (FH) und Pädagogische Hochschulen (PH). Bachelor- und Masterabschlüsse können nach den Richtlinien der Bologna-Reform an allen Hochschulen erworben werden. Doktortitel werden hingegen nur von UH verliehen (Stand: September 2023), was sich aber in naher Zukunft ändern könnte.
Unterschiede im Vergleich zu Deutschland bieten vor allem die Fachhochschulen: Während die FHs und HAWS hierzulande stark auf den Lehrbetrieb fokussiert sind, haben die FHs in der Schweiz einen vierfachen Leistungsauftrag: Forschung, Weiterbildung, Beratung und studentische Lehre. Eine einschlägige Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet ist für Lehrende an FHs in der Schweiz demnach nicht so zwingend wie in Deutschland.
Als Forschungsstandort taucht die Schweiz in internationalen Ranglisten immer wieder auf den vordersten Plätzen auf. Das Land hat mit 3,4 Prozent den vierthöchsten Anteil der Forschungsausgaben am BIP unter den OECD-Ländern. Zahlreiche internationale Forschungseinrichtungen haben hier ihren Sitz, zu den bekanntesten zählt die Europäische Organisation für Nuklearforschung (CERN). Insgesamt arbeiten in der Schweiz rund 140.000 Menschen im Bereich der Forschung; etwa 75.000 an den Hochschulen, rund 62.000 in der Privatwirtschaft, der Rest verteilt sich auf andere Bereiche.
Arbeiten in der Schweiz: Voraussetzungen und Bedingungen
Wer als Deutscher mit festem Wohnsitz in der Schweiz oder als Grenzgänger:in arbeiten möchte, muss eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Bei einer Stellenzusage ist dieser Prozess aber eine reine Formalität, die Antragsteller:innen werden vom künftigen Arbeitgeber in der Regel unterstützt. Die Schweiz ist zwar kein Teil der EU, aber Teil des Schengenraums. Zudem gibt es ein Freizügigkeitsabkommen mit der EU.
Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L: Arbeitsvertrag bis 364 Tage) oder eine Aufenthaltsbewilligung B (Vertragsdauer von mindestens einem Jahr oder unbefristet) ausgestellt. Wer weniger als drei Monate in der Schweiz arbeitet, benötigt keine Bewilligung. Grenzgänger:innen erhalten einen G-Ausweis. Dieser ist für fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag über mindestens ein Jahr vorliegt.
Aufpassen müssen Grenzgänger:innen, wenn sie relevante Zeit im Homeoffice in Deutschland verbringen, da dann Fragen hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht relevant werden. Für solche Fälle werden die Regelungen derzeit angepasst, Interessenten an einem solchen Modell sollten sich diesbezüglich gründlich informieren – auch hinsichtlich steuerrechtlicher und rentenbezogener Fragen.
Wochenarbeitszeit, Urlaub, Krankenversicherung
Die Arbeitsbedingungen unterscheiden sich leicht von denen in Deutschland. Die Wochenarbeitszeit in der Schweiz beträgt zwischen 40 und 44 Stunden und damit leicht über dem Durchschnitt in Deutschland (40,4 Stunden im Schnitt bei Vollzeitbeschäftigten). Sind hierzulande gerade im öffentlichen Dienst etwa 30 Tage Urlaub im Jahr üblich, müssen Wissenschaftler:innen in der Schweiz oft mit nur 25 Tagen auskommen.
Eine Krankenversicherung ist auch in der Schweiz verpflichtend, allerdings sind die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Absicherung deutlich größer: Wer nur eine Grundabsicherung haben möchte, zahlt deutlich weniger als mit einem umfassenden Versicherungspaket. Die Unfallversicherung ist – anders als in Deutschland – durch den Arbeitgeber auch für den privaten Bereich abgedeckt. Zudem können Wissenschaftler:innen über ihre Arbeitgeber oft vergünstigt weitere Versicherungen abschließen.
Inhaltlich ist die Lehrbelastung an Hochschulen in der Schweiz laut Sparr tendenziell geringer, die Aufgaben würden generell weniger restriktiv festgelegt.
Chancen auf dem Arbeitsmarkt für deutsche Wissenschaftler:innen
Die Schweiz ist ein vergleichsweise kleines Land mit nur knapp neun Millionen Einwohner:innen. Schon deshalb ist es schwer, die zahlreichen Stellen für Wissenschaftler:innen mit Einheimischen zu besetzen. Gerade für wissenschaftliche Mitarbeiter und Postdocs werden in unterschiedlichen Fachgebieten immer wieder Stellen ausgeschrieben, auf die sich auch Deutsche bewerben können. Allerdings beziehen sich diese oft auf die deutschsprachige Schweiz. In der französischsprachigen Schweiz sind sehr gute Kenntnisse der französischen Sprache in der Regel unerlässlich.
Im Unterschied zu Deutschland unterschreiben Postdocs in der Schweiz laut Dr. Jennifer Sparr in ihrem Fachbereich vornehmlich Jahresverträge, die dann gegebenenfalls verlängert werden. Auch hier gilt grundsätzlich die Befristung von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches Personal, die Regelungen sind denen des deutschen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ähnlich. An vielen Schweizer Hochschulen wurden in den vergangenen Jahren allerdings sogenannte Tenure-Track-Stellen geschaffen, die eine unbefristete Professur nach einer Bewährungszeit von mehreren Jahren versprechen.
Ausgeschriebene Stellen von unbefristeten Professuren in der Schweiz sind absolut gesehen eher selten, gerade an den großen Hochschulen gibt es um diese Jobs aufgrund der guten Arbeitsbedingungen und Gehälter ein hartes Ringen.
Forschungsförderung und Forschungsfinanzierung in der Schweiz
Analog zur Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), eine der größten Forschungsfördereinrichtungen hierzulande, gibt es in der Schweiz den Schweizerischen Nationalfonds (SNF), der herausragende Forschung an Hochschulen und anderen Institutionen fördert.
Ein zusätzliches Förderinstrument ist die Innosuisse, die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung. Dabei handelt es sich um einen Träger, der die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie unterstützt. Bei innovativen und risikoreichen Vorhaben von KMU, Start-ups oder anderen schweizerischen Organisationen beteiligt sich Innosuisse in der Regel mit der Hälfte des finanziellen Aufwands. Zudem werden Gelder der öffentlichen Hand aufgrund von Eigeninitiative der Forschenden nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben, ausschlaggebend ist die Qualität der eingereichten Anträge.
Ein heikles Feld ist hingegen aktuell die EU-Förderung, von der die Schweiz auch als Nicht-EU-Mitglied jahrelang profitieren durfte. Da die Schweiz weiterhin kein assoziiertes Mitglied von „Horizon-Europe“ ist, dem größten vergemeinschafteten Förderprogramm für Forschung und Innovation weltweit, sind Forschende, die an Schweizer Einrichtungen arbeiten, von der finanziellen Unterstützung der europäischen Forschungsförderungsprogramme derzeit ausgeschlossen. Die Schweiz hatte 2021 Gespräche mit der EU-Kommission abgebrochen und war aus einer langfristigen Vereinbarung zur Schaffung bilateraler Beziehungen ausgestiegen.