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Professurvertretung
Vertretungsprofessur: Hoffnung auf Übernahme

Eine Vertretungsprofessur wird für eine befristete Zeit vergeben, bis diese Stelle endgültig besetzt wird. Worin liegen die Unterschiede zur regulären Professur?

Wie schaffe ich es während meiner Vertretungsprofessur zu überzeugen? © Sonja Langford / unsplash.com
Artikelinhalt

Eine Professurvertretung wird oft dann eingestellt, wenn ein vakanter Lehrstuhl nicht länger brachliegen soll. Der Vertretungsprofessor bleibt dann so lange im Amt, bis die Stelle endgültig besetzt ist - das heißt, während seiner Amtszeit läuft in der Regel auch ein Berufungsverfahren ab. Besonders für diejenigen, die noch keine Professur innehaben, ist eine solche Vertretung eine attraktive Gelegenheit, sich schon einmal als Professor zu erproben und sich günstig für kommende Berufungsverfahren aufzustellen.



Voraussetzungen für die Vertretungsprofessur

Das Einstellen von Vertretungsprofessoren erfolgt ohne das aufwendige Berufungsverfahren, nicht einmal eine öffentliche Ausschreibung ist zwingend erforderlich. Die Einstellungsvoraussetzungen sind jedoch die eines regulären Professors: Sie müssen eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen vorweisen, Lehrerfahrungen sind vonnöten, einschlägige Publikationen, Vorträge etc.. Vertretungsprofessoren haben die gleichen Pflichten wie reguläre Hochschulprofessoren. Das heißt, sie müssen sich in Lehre, Forschung und in der akademischen Selbstverwaltung betätigen. Allerdings besteht das Recht, den Professorentitel zu führen nicht automatisch - dieses muss erst eingeräumt werden.

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Gehalt: Wie wird die Vertretungsprofessur vergütet?

Gesetzliche oder tarifvertragliche Vergütungsregelungen gibt es keine. Das Gehalt der Vertretungsprofessur orientiert sich meistens an der Besoldungsgruppe des zu vertretenden Lehrstuhls. Eine Ausnahme bildet dabei Baden-Württemberg, das Vertretungsprofessoren grundsätzlich nur ein W2-Gehalt gewährt. Ähnlich wie bei der beamtenrechtlichen Besoldung kommen je nach Bundesland zu der Vergütung noch Zuschläge hinzu, wie zum Beispiel der Familienzuschlag, das Weihnachtsgeld oder die Fahrtkostenpauschalen. Leistungsbezogene Zuschläge, wie sie reguläre Professoren erhalten, sind hingegen selten.

Bei der Vertragsdauer sind große Unterschiede möglich. Die Kultusministerkonferenz regt zwar an, dass eine Professurvertretung in der Regel nicht länger als zwei Semester dauern sollte, es gibt jedoch auch Ausschreibungen auf fünf Jahre.

Im Artikel "Gehalt Professor - Was verdienen Professoren?" finden Sie ausführliche Informationen zur Professorenbesoldung.

Autoren
Anke Wilde
Erschienen in
academics - März 2016

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