Welche Stipendiengeber gibt es?
Nach Angaben der Stipendienplattform myStipendium richten sich rund 20 Prozent aller angebotenen Stipendien an Promovierende. Grundsätzlich zu unterscheiden sind themengebundene Doktorandenstipendien, die nur Arbeiten in bestimmten Themengebieten fördern, und Stipendien ohne Themenschwerpunkt.
Zu den größten Anbietern für Promotionsstipendien gehören:
- die Fakultäten und Institute der Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen
- Unternehmen aller Art
- der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), der jährlich mehr als 100.000 deutsche und internationale Akademiker und Akademikerinnen aller Fächer bei ihrem Auslandsaufenthalt unterstützt
- die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die es Nachwuchswissenschaftlern ermöglicht, an einem Ort ihrer Wahl im Ausland ein umgrenztes Forschungsprojekt durchzuführen
- die 13 Begabtenförderungswerke in Deutschland. Dazu zählen etwa die Studienstiftung des deutschen Volkes, die Konrad Adenauer Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Hans Böckler Stiftung, die Rosa Luxemburg Stiftung, die Stiftung der Deutschen Wirtschaft, die Friedrich Ebert Stiftung oder die Hanns Seidel Stiftung
- Privatpersonen, die beispielsweise mit ihrem Nachlass bestimmte Themen finanziell unterstützen wollen
Doktoranden konzentrieren sich in ihren geplanten Bewerbungen jedoch am stärksten auf andere, kleinere Stipendiengeber, die insgesamt den größten Anteil ausmachen. So bieten beispielsweise die Gerda Henkel Stiftung oder die Stadt Wesselburen themengebundene Stipendien an. Zudem bewerben sich Promovierende häufiger auf DAAD-Stipendien als Studierende anderer Bildungsabschnitte, ergab die Stipendienstudie 2016.
Anforderungen an ein Promotionsstipendium
Die Anforderungen an ein Promotionsstudium hängen stark vom Stipendiengeber ab. Bei einigen ist ein sehr guter Master oder vergleichbarer Abschluss unabdingbar, bei themengebundenen Doktorarbeiten spielen Noten oft gar keine Rolle. Das ist beispielsweise bei Unternehmen der Fall, die sich durch die wissenschaftliche Arbeit einen Forschungsfortschritt erhoffen und den Doktoranden daher unterstützen. Bei den Begabtenförderungswerken wird neben überdurchschnittlichen Leistungen auch gesellschaftliches oder soziales Engagement vorausgesetzt.
Das ist bei der Bewerbung für ein Promotionsstipendium zu beachten
Eine Bewerbung für ein Promotionsstipendium sollte den Fokus klar auf die Ziele des jeweiligen Stipendiengebers legen. Doch auch hier gilt: So kurz wie möglich, so umfangreich wie nötig. Ein tabellarischer Lebenslauf und ein kurzes Anschreiben reichen bei vielen Anbietern vollkommen aus. Ein Zeugnis mit Einzelnoten über den Hochschulabschluss sollte anliegen sowie gegebenenfalls ein Gutachten des Betreuers und eine Publikationsliste.
Besonders bei den Promotionsstipendien mit Themenschwerpunkt sind die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung vergleichsweise gut, da hier in der Regel weniger konkurrierende Bewerbungen eingehen. Zudem sollten Promovierende verstärkt kleinere Stiftungen ins Visier nehmen. Diese haben zwar weniger Plätze zu vergeben und oft auch sehr spezielle Auswahlkriterien, doch die Chancen auf ein Doktorandenstipendium sind ein Vielfaches höher.
Promotionsstipendiate müssen sich selbst krankenversichern
Die finanzielle Unterstützung eines Vollstipendiums wird von den Krankenkassen wie ein Gehalt angesehen, auch wenn es sich nicht um eine Lohnzahlung handelt. Insofern gehören Promotionsstipendiate auch nicht mehr zum Personenkreis der ordentlich Studierenden. Sie müssen sich demnach freiwillig krankenversichern, wollen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Und das kann ein immenser Kostenfaktor sein, denn der Stipendiengeber zahlt – anders als ein Arbeitgeber – keinen eigenen Anteil. Als grobe Hausnummer können Vollstipendiate damit rechnen, dass rund ein Sechstel des monatlichen Nettobetrages an die Krankenkasse abgeführt werden muss.
Es gibt allerdings zwei Möglichkeiten, diese hohen Abgaben zu vermeiden: Eine Heirat oder der Wechsel in eine private Krankenversicherung. Da das Stipendium rechtlich kein Gehalt darstellt, können sich Promotionsstipendiate als Einkommenslose über ihren Ehepartner beziehungsweise ihre Ehepartnerin in der Familienversicherung versichern. Und die Tarife bei einer privaten Krankenkasse können deutlich attraktiver sein – allerdings gilt es hier zu beachten, welche Leistungen eingeschlossen sind und ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung problemlos möglich ist.